Strafe für Antisemitismus

Am 9. Juni 1883 wird Bahr in Graz zu zehn Gulden Geldstrafe verurteilt
da er sich in einem Gasthause höchst unanständig benahm, indem er anwesende Gäste - jüdischer Konfession - auf das gröblichste insultierte.[1]
Im Selbstbildnis berichtet Bahr, wie er sich in einem (jüdischen) Kaffeehaus in Czernowitz (Café Cohn) benahm.
Literatur
[1] zit. n. Günter Cerwinka: Hermann Bahrs Grazer Semester. Mit Briefen Bahrs zur Auseinandersetzung Pernerstorfer – Schönerer. Historisches Jahrbuch der Stadt Graz, 4 (1971), 139-140.
[2] Selbstbildnis, 159-160
Datum
Ereignistyp