Verbot "Wien"

Am 4. Juni 1907 meldet die Arbeiter-Zeitung:
Herr Staatsanwalt Pollack hat das Büchlein "Wien" von Hermann Bahr (Verlag Karl Krabbe in Stuttgart) konfisziert, und zwar wegen Majestätsbeleidigung.
Am 18. Juni meldet das "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" mit 15. Juni die Rechtmäßigkeit des Verbots des Neuen Wiener Journals mit dem Vorabdruck sowie des Buches selbst von "Er fällt" auf Seite 18 bis einschließlich "behandelt worden" auf Seite 40.
Literatur
Arbeiter-Zeitung, 4.6.1907
Amtsblatt zur Wiener Zeitung, #138, 755. (18.6.1907)
Datum
Ereignistyp